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Notwendiger Austausch von Rauchwarnmeldern: Die Pflicht zur Kür machen

Pressemitteilung OBJ-24-05-02

(Norderstedt, Mai 2024) Die bundesweit für alle Wohneinheiten geltende Rauchwarnmelderpflicht geht mit einer Begrenzung der Betriebsdauer einher: Gemäß DIN 14676 müssen die Geräte ungeachtet ihres technischen Zustands regelmäßig nach zehn Jahren gegen neue Systeme ausgetauscht werden. Dem sukzessiven Inkrafttreten der Vorschriften auf Länderebene entsprechend, beginnt der Reigen per 1. Januar 2025 für Bestandsbauten in Baden-Württemberg und Hessen. Damit bietet sich zugleich die Gelegenheit zum Einstieg in zeitgemäße Smart Building Services, wie sie von Objektus angeboten werden.

Damit Rauchwarnmelder einwandfrei funktionieren, unterstützt die Objektus GmbH Eigentümer und Vermieter bei der Installation und Wartung der Geräte: „Wir setzen die Rauchwarnmelderpflicht exakt nach den gültigen Landesbauordnungen um und garantieren so, dass unsere Kunden rechtlich auf der sicheren Seite sind. Haftungsrisiken, sollte im schlimmsten Fall doch einmal was passieren, werden vermieden“, erklärt Thomas Stumpf (Vertriebsleiter von der Objektus GmbH). Eigentümer und Vermieter profitieren dabei von einer komfortablen Komplettlösung: „Wir liefern Rauchwarnmelder mit den neusten Technologien, übernehmen die Montage und Wartung. Liegen Störungen oder Fehlalarme vor, stehen wir rund um die Uhr über unseren Notdienst bereit.“

Deutschlandweit betreut Objektus als Spezialanbieter für Sicherheit und Digitalisierung mehr als 1,3 Millionen Rauchwarnmelder und setzt dabei auf neueste Standards: Die smarten Geräte lassen sich aus der Ferne inspizieren, die Wartung ist also ohne Wohnungszutritt möglich. Die Nutzung der Smart Services von Objektus kann Vermieter und Eigentümer vor hohen Kosten schützen. Sind keine Rauchmelder installiert oder werden sie nicht ordnungsgemäß nach zehn Jahren ausgetauscht, drohen Bußgelder, im Schadensfall können Eigentümer gegenüber den Mietern obendrein haftbar gemacht werden. Der Nutzen der Rauchwarnmelderpflicht ist derweil unbestritten: Die 2020 erstmals veröffentlichte Studie „Wirksamkeit der Rauchwarnmelderpflicht “ konnte nachweisen, dass die durch Wohnungsbrände verursachte Zahl der Todesfälle in Deutschland aufgrund der Rauchwarnmelderpflicht insgesamt rückläufig ist.

Einstieg in Smart Building Services
Wer in Hessen oder Baden-Württemberg ordnungsgemäß zum 1. Januar 2015 einen Rauchwarnmelder installiert hat, muss diesen zum 1. Januar 2025 austauschen. Sollte bereits zuvor ein Austausch stattgefunden haben, gilt es, das Herstellerdatum zu beachten und das Gerät nach zehn Jahren zu wechseln. Bei vielen Geräten ist der maßgebliche Zeitpunkt auf der Rückseite eingedruckt.

Mit der Pflicht zum Austausch von Rauchwarnmeldern bietet sich laut Thomas Stumpf von der Objektus GmbH zugleich aber auch eine perfekte Gelegenheit, die Möglichkeiten einer darüber hinaus gehenden Digitalisierung der gesamten Gebäudeinfrastruktur auf den Prüfstand zu stellen. „Mit unseren Smart Services adressieren wir alle für Eigentümer, Wohnungsverwaltungen und Mieter relevanten Aspekte, vom Rauchwarnmelder über Schimmelsensoren bis hin zum Management individueller Verbrauchs- und Abrechnungsdaten“, so Stumpf, „und im Ergebnis erzielen wir damit ein Maximum an Sicherheit und Wirtschaftlichkeit für alle Beteiligten.“

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Über Objektus

Als etablierter Spezialist für Sicherheit und Digitalisierung unterstützt die Objektus GmbH mit Sitz in Norderstedt bei Hamburg Wohnungsunternehmen, Immobilienverwaltungen und Eigentümer bei der effizienten Verwaltung von Immobilien. Seit über 20 Jahren am Markt umfasst das Leistungsportfolio Heizkostenabrechnungen, die Ausstattung und Wartung von Rauchwarnmeldern sowie Lösungen aus dem Bereich Smart-Building. Objektus arbeitet anbieterunabhängig und setzt konsequent auf offene Systeme und digitale Prozessautomatisierung. Das ermöglicht Kunden, manuelle Aufwände deutlich zu reduzieren sowie Abläufe transparenter und effizienter zu gestalten. Das gilt von der Auslesung bestehender Messtechnik bis zur vollständigen Neuinstallation. Neben dem Hauptsitz ist Objektus mit fünf weiteren Niederlassungen deutschlandweit vertreten und stellt so eine flächendeckende Betreuung sicher.

Weitere Informationen erteilt
Objektus GmbH
Hanna Möhring
Leitung Marketing I PR
Gutenbergring 53
22848 Norderstedt
E-Mail hanna-moehring@objektus.de

www.objektus.de

Betreut durch ICD Hamburg GmbH
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