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„Rauchwarnmelder mit Multifunktion machen selten Sinn“

(Norderstedt, Januar 2025) „Rauchwarnmelder zu installieren, die gleichzeitig auch die Luftfeuchtigkeit und die Temperatur überwachen sowie Kohlenmonoxid detektieren, stellt für die Wohnungsnutzung in den allermeisten Fällen kaum einen Mehrwert dar.“ So jedenfalls sieht es Thomas Stumpf, Vertriebsleiter der Objektus GmbH. Stumpf bezieht sich damit auf die jüngst aufgekommene Diskussion um den Einsatz von Multifunktionsgeräten, die in der Wohnungswirtschaft weiterhin für Kontroversen sorgt.

Rauchalarm barrierefrei wahrnehmbar gemacht

Pressemitteilung OBJ-24-10-01

(Norderstedt, Oktober 2024) Die Nutzung einer Wohnung barrierefrei zu gestalten, beschränkt sich nicht allein auf Aspekte der Zugänglichkeit. Wo Menschen mit Gehörproblemen leben, muss unbedingt auch die Konstruktion der Rauchwarnmelder in die Überlegungen mit einbezogen werden.

Verstaubte Rauchmelder können teuer zu stehen kommen

Pressemitteilung OBJ-24-08-01

(Norderstedt, August 2024) Trotz fachgerechter Installation kommt es immer wieder vor, dass in Wohnbereichen installierte Rauchwarnmelder irrtümlich Alarm schlagen und im ungünstigsten Fall kostspielige Feuerwehreinsätze verursachen. Obschon solche „Täuschungsalarme“ letztlich nicht vollständig verhindert werden können, lässt sich das Risiko mit vergleichsweise geringem Aufwand doch deutlich reduzieren.

Notwendiger Austausch von Rauchwarnmeldern: Die Pflicht zur Kür machen

Pressemitteilung OBJ-24-05-02

(Norderstedt, Mai 2024) Die bundesweit für alle Wohneinheiten geltende Rauchwarnmelderpflicht geht mit einer Begrenzung der Betriebsdauer einher: Gemäß DIN 14676 müssen die Geräte ungeachtet ihres technischen Zustands regelmäßig nach zehn Jahren gegen neue Systeme ausgetauscht werden. Dem sukzessiven Inkrafttreten der Vorschriften auf Länderebene entsprechend, beginnt der Reigen per 1. Januar 2025 für Bestandsbauten in Baden-Württemberg und Hessen. Damit bietet sich zugleich die Gelegenheit zum Einstieg in zeitgemäße Smart Building Services, wie sie von Objektus angeboten werden.

Objektus übernimmt Aufträge insolventer Comgy GmbH

Pressemitteilung OBJ-24-05-01

(Norderstedt, Mai 2024) Die Objektus GmbH integriert Teilbereiche aus dem Portfolio der insolventen Comgy GmbH in das eigene Geschäft und stellt damit die Fortführung laufender Kundenbeziehungen sicher. Der Insolvenzverwalter der Comgy GmbH hat einer entsprechenden Auftragsübernahme mit Wirkung per 1. Januar 2024 zugestimmt.

Smart-Building-Lösungen von Objektus erleichtern Anpassungen an dynamische Gesetzgebung

Pressemitteilung OBJ-23-04-01

CO2-Kosten & mehr: Smart Services von Objektus erleichtern Anpassung an dynamische Gesetzgebung

(Norderstedt, April 2023) Mit dem seit Jahresbeginn geltenden Kohlendioxidaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) wird die Immobilienwirtschaft einmal mehr in die Pflicht genommen, Umweltbelastungen wirkungsvoll zu verringern. Zusätzlich zu Regelwerken wie der Heizkostenverordnung oder der EnSimiMav, müssen Hausverwaltungen nun auch noch die neu gestaltete Aufteilung der CO2-Abgabe rechtskonform in die Praxis umsetzen. Smart-Building-Lösungen von Objektus sind der Schlüssel, um die immer neuen Anforderungen bewältigen zu können.

Intelligente Sensorik von Objektus unterstützt Hausverwaltungen

Pressemitteilung OBJ-23-01-01

„Frühzeitig erkanntes Schimmelrisiko bringt Hausverwaltern jede Menge Pluspunkte“

(Norderstedt, Februar 2023) Das Absenken der Raumtemperatur spart zweifellos Energie. Mit dem politisch motivierten Ziel steigt zugleich aber die Gefahr von Schimmelbildung, was am Ende zu beachtlichen Folgeschäden führen kann. Intelligente Sensorik von Objektus unterstützt Hausverwaltungen dabei, aufkommende Risiken frühzeitig zu erkennen und Folgeschäden gar nicht erst entstehen zu lassen.