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Fernablesung wird Pflicht: Rechtzeitige Vorbereitung sichert die Umstellung bis Ende 2026

Pressemitteilung OBJ-26-04-01

(Norderstedt, April 2026) Ende des Jahres steht der nächste Meilenstein der novellierten Heizkostenverordnung (HKVO) an. Bis zum 31. Dezember 2026 müssen Wärmezähler, Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler auf fernablesbare Technik umgestellt werden. Zusätzlich fordert der Gesetzgeber interoperable Systeme, die unabhängig von Herstellern, Modellen oder technischen Spezifikationen miteinander kommunizieren und Daten austauschen können.

HV-Hofheim setzt auf Smart Building: Fernwartung schafft maximale Sicherheit und Effizienz

Pressemitteilung OBJ-25-11-01

(Norderstedt, November 2025) Um die gesetzlichen Vorgaben im Rahmen der Rauchwarnmelderpflicht bestmöglich zu erfüllen, setzt die HV-Hofheim GmbH auf den Einsatz innovativer Technik und Serviceleistungen der Objektus GmbH.

Die beste Lösung zur freien Auswahl

Pressemitteilung OBJ-25-09-01

Interoperabilität macht Abrechnungsprozesse leichter und effizienter

(Norderstedt, September 2025) „Seit der Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO) im Jahr 2021 können Eigentümer und Wohnungsverwaltungen frei entscheiden, ob der Lieferant der Heizkostenverteiler zugleich auch die Dienstleistung der Abrechnung erbringen soll oder eine wirtschaftlich günstigere Alternative bevorzugt wird. Technische Voraussetzung dafür sind mit interoperablen Schnittstellen ausgestattete Messgeräte, die bei Neuinstallationen seit 2022 zur Pflicht geworden sind. Die Vernetzung beliebiger Systeme der digitalen Gebäudetechnik steht damit aber erst am Anfang.

„Digitalisierung ist eine Chance für nachhaltige Effizienzgewinne“

Thomas Stumpf, Vertriebsleiter der Objektus GmbH, über Digitalisierung, Planungssicherheit und politische Rahmenbedingungen in der Wohnungswirtschaft

„Wohnungswirtschaft braucht umsetzbare Lösungen“

Pressemitteilung OBJ-25-08-01

(Norderstedt, August 2025) Mit der von der Bundesregierung avisierten Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) eröffnet sich die Chance, für die Wohnungswirtschaft praxisnahe und technologieoffene Lösungen zu schaffen. Objektus-Vertriebsleiter Thomas Stump formuliert konkrete Ansätze, unter welchen Rahmenbedingungen das Ziel maximaler Effizienz am besten erreichbar ist.

„Rauchwarnmelder mit Multifunktion machen selten Sinn“

(Norderstedt, Januar 2025) „Rauchwarnmelder zu installieren, die gleichzeitig auch die Luftfeuchtigkeit und die Temperatur überwachen sowie Kohlenmonoxid detektieren, stellt für die Wohnungsnutzung in den allermeisten Fällen kaum einen Mehrwert dar.“ So jedenfalls sieht es Thomas Stumpf, Vertriebsleiter der Objektus GmbH. Stumpf bezieht sich damit auf die jüngst aufgekommene Diskussion um den Einsatz von Multifunktionsgeräten, die in der Wohnungswirtschaft weiterhin für Kontroversen sorgt.

Rauchalarm barrierefrei wahrnehmbar gemacht

Pressemitteilung OBJ-24-10-01

(Norderstedt, Oktober 2024) Die Nutzung einer Wohnung barrierefrei zu gestalten, beschränkt sich nicht allein auf Aspekte der Zugänglichkeit. Wo Menschen mit Gehörproblemen leben, muss unbedingt auch die Konstruktion der Rauchwarnmelder in die Überlegungen mit einbezogen werden.